AIDM — International association against the violence and the kidnapping of minors

Gesetze

Die Arbeit der AIDM stützt sich auf nationales und internationales Recht zum Schutz von Minderjährigen.

Schweizerisches Strafgesetzbuch — Art. 183, Art. 185, Art. 220.

Die AIDM bezieht sich insbesondere auf die folgenden Übereinkommen:

Über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (in Kraft getreten für die CH: 26.3.1997).

Das europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts sowie das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen entsprechen besonders den Forderungen aus Artikel 11 des obgenannten UNO Übereinkommens. Diese Bestimmung schreibt vor:

  • Die Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen.
  • Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften.

Statistik

Interaktives Dashboard zum Vorenthalten und zur Entführung von Minderjährigen in der Schweiz, gestützt auf offizielle Zahlen.

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