Objektive und Zwecke
Verteidigung der Rechte des Minderjährigen und der Obhutsperson auf der Basis der Menschenrechte und im Sinne der anerkannten Gerichtsurteile in Bezug auf die Zuteilung der elterlichen Gewalt, des Sorgerechtes und des Besuchsrechtes
Schutz der Rechte des Minderjährigen und der Obhutsperson auf der Basis der elementaren Menschenrechte
Ermutigung, Beratung und Begleitung der Opfer einer Entführung von Minderjährigen und von Gewaltstaten
Ausarbeitung, Förderung und Anwendung von wirksamen Lösungen bei internationalen Problemen (juristische, diplomatische), welche Entführungen von Minderjährigen verursachen
Ausarbeitung, Förderung und Anwendung von wirksamen Lösungen bei verschiedenen Problemen (moralische, psychologische, rechtliche, administrative, finanzielle), welche Entführungen von Minderjährigen verursachen
Zusammenarbeit und Koordination mit nationalen und internationalen Behörden, sowie mit kompetenten Organisationen und Vereinigungen
Information und Sensibilisierung der Behörden und der öffentlichen Meinung
Arbeitsprogramm der Internationalen Vereinigung AIDM für die Schweiz
- 01Vorschlag für eine legislative Modifizierung von Art. 220 StGB. Motiv: Antragsdelikt — Offizialdelikt
- 02Vorschlag für eine legislative Revision des ZGB. Motiv: Scheidungsgesetz, Kindsschutzgesetz, Obhutsgesetz
- 03Präventions-Programm vor einer Kindsentführung gemäss Art. 220 StGB, Repatriierung des Minderjährigen nach ausgeführter Entführung und Prävention bei Rezidivgefahr nach einer Wiederauffindung. Motiv: verbalisierte Drohungen oder Warnanzeichen
- 04Programm von effektiven Schutzmöglichkeiten des Kindes und der Obhutsperson vor einer Kindsentführung und nach einer Wiederauffindung des Minderjährigen
- 05Assistenz-Programm für diplomatische Rechtshilfe im Fremdstaat, betreffend die Auffindung und die Repatriierung des Schweizer-Minderjährigen
- 06Ausarbeitung eines internationalen Rechtshilfe-Dokumentes (Vollstreckung von Schweizer-Gerichtsurteilen im Fremdstaat)
- 07Zusammenarbeit mit allen Bundes- und Kantonsbehörden, sowie mit den Behörden des Fremdstaates und mit Organisationen und Vereinigungen kompetent in Materie
- 08Juristische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen
- 09Psychologische und moralische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen
- 10Administrative und finanzielle Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen
- 11Suche der betreffenden kompetenten Personen (Juristen, Psychiater usw.) auf nationalem Gebiet in jedem Kanton und für später in jedem Risiko-Fremdstaat
- 12Spezifisches Informations-Programm für die zuständigen Behörden auf nationalem und internationalem Gebiet (Bundesbehörden, Staatsanwaltschaft, Amtsgerichte, Polizei, Vormundschafts-Behörden, Zollämter, Anwälte, Sozialdienste)
- 13Sensibilisierungs- und Informations-Programm für die öffentliche Meinung durch Massenmedien (Presse, Radio, Television usw.)
- 14Programm-Ausarbeitung hinsichtlich zwischenstaatlicher Kooperation der NICHT-Vertrags-Staaten. Motiv: Europäisches Übereinkommen vom 20.5.1980, Haager Übereinkommen vom 25.10.1980
- 15Programm-Ausarbeitung einer internationalen Koordination rechtsgültiger Fahndungen nach dem entführten Minderjährigen. Motiv: I-Search System in den USA
- 16Regelmässige Information über die Arbeit der Internationalen Vereinigung AIDM und Information im Weiteren
Internationale Vereinigung AIDM — Die Präsidentin, AIDM · Davesco-Soragno, den 22. September 1989
